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Information zur Ausschreibung 2010 – Bitte unbedingt lesen!

 

1. Tierärztliche Bestimmungen:
Nach deutschem Gesetz ist das Abschneiden (Rasieren) der Tasthaare im Kinn- und Nüsternbereich, sowie in den Ohren verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Pferdebesitzer, die mit rasierten Pferden zur AMERICANA anreisen, müssen mit einer Strafanzeige rechnen und die Pferde werden nicht zugelassen. Die Kosten für Startgelder und Stallkosten werden nicht erstattet.
Alle deutschen Pferde sind nur zugelassen, wenn ein gültiger EQUIDENPASS für sie vorgelegt werden kann, der unbedingt mitzuführen ist.
Pferde aus anderen EU Ländern benötigen ein gültiges EU-Gesundheitszeugnis und den EQUIDENPASS ihres Landes, soweit dieser, in dem Land aus dem das Pferd kommt, Vorschrift ist. Das notwendige Gesundheitszeugnis, das vom Amtstierarzt des betreffendes Landes ausgestellt wird, ist unbedingt mitzubringen.
Pferde aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein gültiges Gesundheitszeugnis, welches von der Bundesrepublik Deutschland von dem Land aus dem das Pferd kommt, verlangt wird. Dieses ist erhältlich beim Amtstierarzt des Landes aus dem das Pferd kommt und ist mitzuführen.
Alle Pferdebesitzer (Pferdeeigentümer und Reiter) versichern mit Ihrer reitsportlichen Teilnahme an der AMERICANA, dass ihr gemeldetes Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bei Krankheit bzw. Verdacht auf Krankheit, die während der AMERICANA auftreten, wird auf Kosten des Pferdevorstellers eine tierärztliche Untersuchung/Behandlung sofort vorgenommen. Diese Untersuchung kann auch auf Anordnung des Amtstierarztes, bzw. der Turnierleitung auf Kosten des Pferdevorstellers veranlasst werden. Weiterhin versichert der Pferdevorsteller, dass für das von ihm zur AMERICANA gemeldete und gebrachte Pferd eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss an der AMERICANA Teilnahme. Bei Verstoß gegen die Gesundheitsauflagen muss der Pferdevorsteller damit rechnen, dass sein Pferd auf seine Kosten durch den Amtstierarzt in Quarantäne gestellt wird. In keinem Fall ist eine Erstattung von Start- und Boxengeldern, auch nicht bei Ausfall im Vorfeld eines bereits gemeldeten Pferdes unabhängig von der Ursache, möglich. Sollte im Vorfeld ein bereits gemeldetes Pferd ausfallen, kann dieses durch ein Ersatzpferd ausgetauscht werden. Die Gesundheitsvorschriften und Versicherungsbedingungen gelten dann gleichermaßen auch für das Ersatzpferd.

2. Weisungsbefugnis:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme, die Weisungen der Turnierleitung und die Information zur Ausschreibung anzuerkennen. Der Veranstalter hat das Hausrecht auf der Anlage und kann einen Teilnehmer vom Gelände entfernen lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, beim Vorstellen der Pferde, Ausrüstungsgegenstände, die von Sponsoren gestellt sind, wie Sponsorjacken, bzw. Satteldecken zu tragen und eventuelle Werbung, die auf den Startnummern angebracht ist, sichtbar zu belassen. Missachtung kann zum Ausschluss an der Teilnahme bzw. zur Nichtzahlung eines eventuell gewonnenen Preisgeldes führen.
 
 
 

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